Digital Signage Hardware

Brandschutzbestimmungen
für Digital Signage Lösungen

Immer wieder werden wir mit der Frage konfrontiert, was es betreffend Brandschutz bei Digital Signage Systemen zu beachten gilt. Besonders zentral wird die Frage immer dann, wenn die Installation an einem Fluchtweg innerhalb eines öffentlichen Gebäudes geplant ist wie z.B. Krankenhaus, Schule, Gaststätte, Hotel oder Messe. Hier ist das Thema Brandschutz unumgänglich und es gilt die aktuell geltenden zum Teil regional unterschiedlichen Brandschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Als schweizweit tätige Digital Signage Profis mit bald 20 Jahren Erfahrung kennen wir die lokalen Bestimmungen ziemlich gut und können Sie in Hardware-Fragen optimal beraten.

Das erste, worauf Sie unbedingt achten sollten, ist dass sie ausschliesslich auf Professional Screens setzten. Profimonitore erfüllen nebst der notwendigen Voraussetzung für den Dauerbetrieb in der Regel auch die notwendigen Brandschutzbestimmungen und sind entsprechend getestet und zertifiziert.

Die Systeme sollten gemäss DIN Norm UL / IEC / EN 62368-1 zertifiziert sein. Diese Norm regelt die Brandschutzbestimmungen für „Audio- / Video-, Informations- und Kommunikationstechnologieausrüstung” zu denen Digital Signage Systeme zählen. Die Norm ersetzt die bis Ende November 2020 gültige IEC / EN 60950-1

Der Grund für die Anpassung des Standards ist, ein neues Verfahren worauf die Produkte neu gefahrenbasiert und nicht technologiebezogen geprüft und zertifiziert werden. Unter anderem werden die Gefahren nach Art und „Grösse“ der dazugehörenden Energiequelle unterschieden:

  • Elektrisch
  • Mechanisch
  • Thermisch
  • Leistung
  • Strahlung

Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Hochspannungsprüfungen, Ableitstrommessungen und Schutzleitermessungen für die an das Versorgungsnetz angeschlossenen Produkte. Weitere, indirekt mit den elektrischen Energiequellen verbundene Gefahren finden sich in der umgesetzten oder zur Verfügung stehenden Leistung, Stichwort Feuer, und den Berührungstemperaturen an zugänglichen Stellen. Dabei werden die Produkte innerhalb ihrer vorgesehenen sowie abnormalen Umgebungsbedingungen betrieben. Das heisst die Produkte müssen auch unter Einzelfehlerbedingungen bestehen. Erst dann kann bestätigt werden, dass die Vorgaben zur Reduzierung einer möglichen Entzündung erfüllt sind oder ob ein Brandschutzgehäuse notwendig ist.

Besonders relevant ist das Thema in öffentlichen Gebäuden und da vor allem in brandschutzrelevanten Bereichen, wie z. B. Treppenhäuser oder Fluchtwege. Diese müssen zum einen im Brandfall begehbar bleiben, zum anderen dürfen keine brennbaren oder rauchgasentwickelnden Materialien in diesen Bereichen angebracht oder verbaut werden. Hier gilt es je nach Situation zusätzliche Abklärungen betreffend den lokalen Brandschutzbestimmungen zu machen und das Vorhaben nötigenfalls bereits vorab von der kantonalen Brandschutzversicherung beurteilen zu lassen. Je nachdem werden zusätzliche Massnahmen wie Schutzgehäuse etc. eingefordert.

Haben Sie Fragen betreffend Brandschutz oder ganz generell zur Hardware-Themen? Kontaktieren Sie uns.