Gesichtserkennung oder Gesichtserfassung?

Gesichtserkennung

Das Ziel bei der Gesichtserkennung ist es, eine bestimmte Person zu identifizieren. Dabei werden Kamerabilder mittels künstlicher Intelligenz mit Bildern einer Datenbank abgeglichen. Das Kamerabild wird also mit gespeicherten Bildern «bekannter Personen» verglichen.

Da hierbei ein Abgleich mit persönlichen Daten stattfindet, ist diese Technologie nicht DSGVO konform und wird praktisch ausschliesslich im Sicherheitsbereich wie z.B. an Flughäfen oder für Zugangs-Beschränkungen zu Gebäuden verwendet. Ein weiterer Anwendungsbereich welcher vielen Leuten mehr oder weniger bewusst nutzen ist, das Entsperren des Smartphones mittels Gesichtserkennung.

Im Digital Signage Bereich findet diese Technologie mit Ausnahme der erwähnten Anwendungen im Sicherheitsbereich keinen Einsatz.


Gesichtserfassung

Die Gesichtserfassung hat zum Ziel, Menschen und deren Verhalten zu erkennen. Wie bei der Gesichtserkennung geht es darum Gesichter zu erkennen; diese werden allerdings nicht mit gespeicherten Daten (Personendaten) abgeglichen. Die künstliche Intelligenz erfasst hier Metadaten wie z.B. Anzahl Personen, Alter, Geschlecht, Stimmung oder Blickrichtung.

Die Technologie wird zum Beispiel dafür eingesetzt, um zu messen wie viel Beachtung eine Anzeige erzielt oder welche Zielgruppe (Frauen, Männer) eher auf die eine oder andere Anzeige reagieren. Ein ebenfalls weitverbreiteter Anwendungsbereich ist die Messung von Besucherzahlen mit gleichzeitiger Segmentierung – Anzahl Besucher aufgeteilt nach Alter, Geschlecht usw. Diese (Meta-) Daten erlauben keine Rückverfolgung auf einzelne Personen somit ist, sofern keine Bilder gespeichert werden, eine datenschutzkonforme Umsetzung problemlos möglich.

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